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Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Scheidung

Eine Scheidung ist eine schwierige Situation für Immobilieneigentümer. Es gilt, viele Entscheidungen zu treffen und dabei trotz der einwirkenden Emotionen einen klaren Kopf zu bewahren. Darunter fällt auch die Abstimmung über die Zukunft der gemeinsamen Immobilie. In diesem Artikel gehen wir für Sie die verschiedenen Vorgehensweise durch, die Sie in dieser emotional aufgeladenen Situation in Betracht ziehen sollten. KLASAN & Partner Immobilien GmbH & Co KG steht Ihnen in Scheidungsfällen zur Seite, um Sie jederzeit als unabhängiger Experte zu beraten.

Die Immobilie verkaufen

Die erste und vielleicht offensichtlichste Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zwischen den beiden Ehepartnern aufzuteilen. Dies ist eine passende Option, wenn beide Parteien nicht mehr in der Immobilie leben möchten oder wenn es finanziell nicht möglich ist, die Immobilie alleine zu halten.

Die Immobilie vermieten

Eine andere Möglichkeit ist die Vermietung der Immobilie, besonders, wenn Sie die Immobilie behalten möchten, aber nicht in der Lage sind, die Hypothek alleine zu tragen. Die Mieteinnahmen tragen zur Deckung der monatlichen Kosten bei und geben Ihnen Zeit, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Eigentumsübertragung

Ebenfalls kann einer der Ehepartner das Eigentum der Immobilie übernehmen. Dies geschieht entweder durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch eine gerichtliche Entscheidung. Derjenige, der das Eigentum übernimmt, muss in der Lage sein, die Hypothek alleine zu tragen.

Wenn Sie die Immobilie behalten möchten und in der Lage sind, die Hypothek vollständig zu bezahlen, können Sie die Immobilie nach der Eigentumsübertragung weiterhin selbst bewohnen. Emotionale Bindungen und Erinnerungen, die mit der Immobilie zusammenhängen, machen diese Vorgehensweise in vielen Fällen aber schwierig.

Realteilung

Eine Realteilung ist eine eher seltene Vorgehensweise, bei der die Immobilie in zwei oder mehrere Teile aufgeteilt wird. Jeder Ehepartner erhält dann einen Teil der Immobilie. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Immobilie die baulichen Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt.

Teilungsversteigerung 

Die Teilungsversteigerung ist meistens die letzte Option – sie tritt ein, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann . Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös unter den Ehepartnern aufgeteilt. Das führt jedoch oft zu einem niedrigeren Verkaufspreis als bei einem regulären Verkauf und es besteht auch das Risiko, dass einer der Ehepartner nicht genug Geld erhält, um sich eine neue Unterkunft leisten zu können. Streben Sie daher nach Möglichkeit eine Lösung über die anderen oben erwähnten Vorgehensweisen an.

Wichtig ist dabei immer eine klare Kommunikation zwischen den Ehepartnern sowie eine professionelle Unterstützung durch einen Makler als Mediatoren. Denn letztlich geht es darum, in dieser schwierigen Situation gemeinsam eine vernünftige Entscheidung im Sinne beider Parteien zu treffen – auch wenn dies manchmal schmerzhaft sein mag. 

Gerne unterstützen wir bei KLASAN & Partner Immobilien GmbH & Co KG Sie dabei. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Partnernetzwerk aus Anwälten und Sachverständigen minimieren wir Konflikte und sorgen für Sie für faire Ergebnisse – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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