Rechte und Pflichten bei der Zusammenarbeit mit einem Makler in Österreich
Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler kann sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer oder Mieter einer Immobilie zahlreiche Vorteile bringen. Allerdings sollte man sich auch der eigenen Rechte und Pflichten bewusst sein, um eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten. In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte dieser Kooperation.
Pflichten des Maklers
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Aufklärung und Information: Der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber umfassend zu informieren. Dazu gehören sämtliche Informationen rund um die Immobilie, die Marktsituation und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Sorgfaltspflicht: Der Makler muss sorgfältig und gewissenhaft arbeiten. Das bedeutet unter anderem, dass alle Angaben zur Immobilie wahrheitsgetreu und vollständig sein müssen. Falsche oder irreführende Informationen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Nachweispflicht: Der Makler muss alle Vermittlungsaktivitäten dokumentieren und auf Verlangen vorlegen. Das umfasst beispielsweise die Kontaktaufnahme mit Interessenten, Besichtigungstermine und das Einholen von Angeboten.
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Vertraulichkeit: Persönliche Daten und alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers müssen vom Makler geschützt und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
Rechte des Maklers
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Maklerprovision: Der Makler hat Anspruch auf eine Provision, wenn durch seine Tätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe und die Modalitäten der Provisionszahlung sollten im Maklervertrag festgelegt sein.
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Aufwendungsersatz: Sollten dem Makler im Rahmen seiner Tätigkeit Kosten entstehen (zum Beispiel für Inserate, Werbung oder Fahrten), können diese nach Absprache mit dem Auftraggeber erstattet werden.
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Alleinvermittlungsauftrag: Bei einem Alleinvermittlungsauftrag darf der Makler exklusiv tätig werden, was seine Erfolgschancen erhöht. Der Auftraggeber verpflichtet sich dann, keine weiteren Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen.
Pflichten des Auftraggebers
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Zahlung der Provision: Wenn die Vermittlung durch den Makler erfolgreich war, ist die vereinbarte Provision zu zahlen. Diese Verpflichtung entsteht durch die Unterzeichnung des Maklervertrags.
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Bereitstellung notwendiger Informationen: Der Auftraggeber muss dem Makler alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, um eine erfolgreiche Vermittlung zu ermöglichen. Dazu gehören Baupläne, Grundbucheinträge und Energieausweise.
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Meldepflicht: Sollte der Auftraggeber nach Erteilung des Vermittlungsauftrags anderweitig erfolgreich sein oder sollte sich die Situation ändern (zum Beispiel durch einen geplanten Verkaufsstopp), muss der Makler darüber informiert werden.
Rechte des Auftraggebers
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Beratung und Information: Der Auftraggeber hat das Recht auf umfassende Beratung und Information durch den Makler. Dies umfasst Marktanalysen, Preisempfehlungen und rechtliche Hinweise.
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Einsichtnahme: Der Auftraggeber kann Einsicht in die Nachweise und Dokumentationen der Maklertätigkeit verlangen, um sich über den Stand der Vermittlungsaktivitäten zu informieren.
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Kündigungsrecht: Der Auftraggeber kann den Vermittlungsauftrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und -bedingungen beenden. Dies sollte schriftlich und möglichst unter Angabe von Gründen erfolgen.
Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und seriösen Immobilienmakler, wie KLASAN & Partner Immobilien GmbH & Co KG, vereinfacht und beschleunigt den Verkaufs- oder Vermietungsprozess erheblich. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten sowie der des Maklers sorgt für Klarheit und Vertrauen auf beiden Seiten. Zögern Sie nicht, bei offenen Fragen oder Unsicherheiten rechtzeitig das Gespräch zu suchen – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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